Wo fängt eigentlich Wucher an?
Am Samstag im Major-Kino-Palast war nicht nur das Ticket teuer: 8,70 EUR inklusive Überlängenzuschlag - das ist aber nicht der einzige Grund, warum ich einen Gilde-Pass habe und normalerweise die netten kleinen Düsseldorfer Programmkinos bevorzuge.
Dazu kam ein Alt: für 3,30 EUR, in der Flasche - nicht gezapft! Ist das teuer? Oder ist das schon Wucher? Nutzt das Kino meine Notsituation aus? Was sagt denn das Gesetz dazu?
"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen." (Paragraph 138, BGB)
Dazu kann ich nur sagen: Ja, ich war in einer Zwangslage. Ich musste Spiderman 3 sehen. Ich will mein Geld zurück! Ich hatte keine Wahl! Ich hatte keine Wahl! Ich hatte keine Wahl! Überhaupt keine Wahl!
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Dazu kam ein Alt: für 3,30 EUR, in der Flasche - nicht gezapft! Ist das teuer? Oder ist das schon Wucher? Nutzt das Kino meine Notsituation aus? Was sagt denn das Gesetz dazu?
"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen." (Paragraph 138, BGB)
Dazu kann ich nur sagen: Ja, ich war in einer Zwangslage. Ich musste Spiderman 3 sehen. Ich will mein Geld zurück! Ich hatte keine Wahl! Ich hatte keine Wahl! Ich hatte keine Wahl! Überhaupt keine Wahl!
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lemski (importiert durch analogarchi) - 7. Mai, 22:04